Exportpanorama der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft – Handel mit Brasilien und das EU–MERCOSUR-Handelsabkommen

Die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft zählt zu den leistungsstärksten Sektoren Europas und ist ein zentraler Akteur im globalen Handel mit veredelten Lebensmitteln, hochwertigen Zutaten sowie Verarbeitungs- und Landmaschinentechnik. Deutschland exportiert insbesondere Spezialprodukte, Landtechnik, Kühltechnik, Nahrungsmittel und Verpackungsmaschinen nach Südamerika, während Brasilien als Agrarmacht zu den wichtigsten Lieferanten von Rohkaffee, Sojaerzeugnissen und weiteren Agrarrohstoffen gehört.
Der bilaterale Handel ist damit komplementär strukturiert und von hoher strategischer Bedeutung. Der vorliegende Fachtext wirft einen datenbasierten Blick auf die Handelsströme und die bestehenden Marktpotenziale der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Mit der Unterzeichnung des EU–MERCOSUR-Abkommens im Januar 2026 eröffnen sich neue Perspektiven für einen erleichterten Marktzugang, modernisierte SPS-Verfahren (sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen) sowie eine vertiefte Kooperation in den Bereichen Technologie, Nachhaltigkeit und Qualitätsstandards.
Diese Publikation bietet einen strukturierten Überblick über die Zusammensetzung des deutschen Agrarexports, analysiert das Handelsprofil im Verhältnis zu Brasilien und bewertet die zu erwartende Impulse des Abkommens für die künftige wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit beider Länder.
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This publication, in English, is the result of a partnership between Brazil’s Ministry of Agriculture and Livestock (MAPA) and Germany’s Ministry of Agriculture, Food and Regional Identity (BMLEH), through the Brazil–Germany Agricultural Policy Dialogue (APD).



Weniger als sechs Monate bevor die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft tritt, welche 2025 die Einfuhr von Agrarprodukten, die mit der Entwaldung in Zusammenhang stehen, verbietet, gibt es noch eine Reihe von Unsicherheiten.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zielt darauf ab, die nachteiligen Auswirkungen von EU-Importen auf die globalen Wälder, den Klimawandel und die biologische Vielfalt ab dem 31. Dezember 2024 zu verringern. Sie schreibt eine Sorgfaltsprüfung für Produkte vor, die waldgefährdete Rohstoffe wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz enthalten, um sicherzustellen, dass sie nicht von kürzlich abgeholzten Flächen stammen.
Die Landwirtschaft spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Maßnahmen, die zur Verringerung und Beseitigung von Treibhausgasemissionen (Mitigation) und zur Anpassung an den Klimawandel führen, mit dem Ziel, die globale Ernährungssicherheit zu gewährleisten und zu den Klimazielen des Pariser Abkommens beizutragen.
Dieser Artikel beschreibt die Umsetzung von unternehmerischen Sorgfaltspflichtinitiativen in der Europäische Union (EU) und bezieht dabei auch aktuelle wissenschaftliche und politische Diskussionen ein.
Dieses Jahr, am 30. Dezember, tritt die Europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist die Sicherstellung entwaldungsfreier Lieferketten für landwirtschaftliche Produkte, die sich in der Vergangenheit als starke Treiber der globalen Entwaldung erwiesen haben. Im Einzelnen erstreckt sich die Regulierung auf die Bereiche Soja, Palmöl, Gummi, Kakao, Kaffee, Rinderzucht und Holzgewinnung. Unmittelbar betroffen von der EUDR sind Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU), wenn sie eines der genannten Produkte in den Verkehr des EU-Binnenmarktes bringen. Im Kern verpflichtet die EUDR diese „Inverkehrbringer“ dazu, ihre Transaktionen im Vorfeld zu registrieren sowie eine umfangreiche Sorgfaltspflichterklärung abzugeben. Zentraler Bestandteil der Sorgfaltspflichten sind Angaben zum genauen Produktionsort der in den Markt gebrachten landwirtschaftlichen Erzeugnisse basierend auf satellitengestützten Geolokationsdaten.